Elektronische Rechnungen ab 2025
Das beschlossene „Wachstumschancengesetz“ führt ab dem 1. Januar 2025 stufenweise die elektronische Rechnung im B2B-Umfeld ein. Eine E-Rechnung wird definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht, wie z.B. im ZUGFeRD-Format.
Was bedeutet das für die Unternehmen:
Ab dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen für alle Rechnungsempfänger für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Mit Troi werden also auch E-Rechnungen als Eingangsrechnungen über die Buchhaltung / Buchungen erfasst werden können.
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt außerdem der Vorrang der Papierrechnung, also kann jedes Unternehmen elektronische Rechnungen (Ausgangsrechnungen) selbst ausstellen & versenden. Einige öffentliche Auftraggeber verlangen schon heute eRechnungen. Mit Troi werden diese Möglichkeiten für Interessierte rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Erst ab 2027 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen für B2B-Transaktionen ausstellen.
Bleib mit uns auf dem Laufenden und bereite dich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vor. Wir von Troi unterstützen dich dabei!
Welche Vorteile bringt die eRechnung?
- Fehlerfreie Rechnungen: Die elektronische Erstellung und Verarbeitung von Rechnungen minimiert formale Fehler.
- Sicherer Vorsteuerabzug: Das Risiko, den Vorsteuerabzug aufgrund von Fehlern zu verlieren, wird erheblich reduziert.
- Vereinheitlichung der Abrechnungsprozesse: Durch die Verwendung eines einheitlichen Formats wird die Abrechnung einfacher und klarer.
- Automatisierte Verarbeitung: Zahlungen und Buchungen können automatisch und effizient bearbeitet werden.
Im Webinar beantworten wir gerne alle Fragen zur eRechnung.